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  1. Hier finden Sie eine vollständige Liste der im Rahmen des AMIF in Luxemburg kofinanzierten Projekte. Haben Sie Fragen zum Thema? Dann können Sie uns gerne kontaktieren. Objectif spécifique 1 « Asile » Projet Période de cofinancement Part UE (€) Part nationale (€) Autre part

  2. Nationales Aufnahmeamt ("Office national de l’accueil", ONA) 5, rue Carlo Hemmer L-1734 Luxembourg-Kirchberg Tel. (+352) 247-85700 Fax: (+352) 247-85720 Kontaktformular Allgemeine Öffnungszeiten Im Rahmen der von der Regierung ergriffenen Maßnahmen zur Begrenzung der Verbreitung des...

  3. Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) wird durch die Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, zur Änderung der Entscheidung 2008/381/EG des Rates und zur Aufhebung derAdisa

  4. Auf europäischer und internationaler Ebene vertritt das Nationale Aufnahmeamt („Office national de l'accueil“, ONA) das Großherzogtum Luxemburg bei verschiedenen Organisationen und Institutionen. Das ONA ist unter anderem Mitglied des Europäischen Migrationsnetzwerks (EMN) und des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO

  5. Die Gemeinden sind ein wesentlicher Partner des Staates und spielen eine Schlüsselrolle bei der Aufnahme von Antragstellern auf internationalen Schutz und von Personen, denen internationaler Schutz zuerkannt wurde, in die Gesellschaft. Im Geiste der Solidarität und gemeinsamen Verantwortung haben sich

  6. Im Rahmen der Umsetzung der Politik der Aufnahme von Antragstellern auf internationalen Schutz unterhält das Nationale Aufnahmeamt (ONA) enge Beziehungen zu Nichtregierungsorganisationen und Gemeinden. Auf europäischer und internationaler Ebene vertritt das ONA das Großherzogtum Luxemburg in verschiedenen Organisationen und Institutionen.

  7. Diese Seite enthält einen Überblick über die großherzoglichen Gesetze und Vorschriften zur Aufnahme von Antragstellern auf internationalen Schutz. Um auf die Rechts- und Verwaltungstexte zuzugreifen, werden Sie auf das Rechtsportal der Regierung des Großherzogtums Luxemburg "Legilux" verwiesen.