Zugang zu Aus- und Weiterbildung

Kann ein junger Asylantragsteller eine Berufsausbildung absolvieren?

Ja, eine Berufsausbildung ist möglich, sobald ein ausreichendes Niveau an Sprachkenntnissen (Französisch, Deutsch, Englisch) erreicht ist.

Das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend bietet auch eine berufliche Erstausbildung für neu zugezogene Schüler an. Interessierte können einen Termin bei der Zentralen Empfangs- und Orientierungsstelle für neu zugezogene Schüler ("Cellule d'accueil scolaire pour nouveaux arrivés", CASNA) vereinbaren. Hier wird eine Kompetenzbewertung durchgeführt. Die Jugendlichen werden außerdem über die einschlägigen Berufsbildungsmöglichkeiten informiert.

Kann sich ein junger Asylantragsteller an der Schule für Erwachsene ("Ecole nationale d‘adultes", ENAD) anmelden?

Ja, je nach Klassenstufe des Schülers gibt es unterschiedliche Angebote. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Orientierungsstelle für neu zugezogene Schüler ("Cellule d'accueil scolaire pour nouveaux arrivés", CASNA).

Welche finanzielle Unterstützung gibt es für Gemeinden, die Erwachsenenbildung für Asylantragsteller anbieten?

Gemeinden, die eine Vereinbarung mit der Abteilung für Erwachsenenbildung ("Service de la formation adultes", SFA) des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend unterzeichnet haben, erhalten einen zusätzlichen Zuschuss, wenn sie Personen mit Anspruch auf ermäßigte Einschreibegebühren für ihre Kurse anmelden. Dadurch erleiden sie keinen Verlust aufgrund der ermäßigten Gebühren.

Gemeinden, die noch keine Vereinbarung unterzeichnet haben, können dies jederzeit tun. Das System umfasst zwei Komponenten:

1. das Gütesiegel: Um dieses zu erhalten, müssen Gemeinden insbesondere:

  • Bedürftigen (zu denen auch die Asylantragsteller zählen) pro Kurs eine um 10 € ermäßigte Anmeldegebühr gewähren;
  • zugelassene Ausbilder einsetzen (der SFA kann entsprechende Listen zur Verfügung stellen);
  • den Teilnehmern nationale Zertifikate ausstellen.

2. den Zuschuss: Für Kurse, die das Gütesiegel tragen, gewährt der SFA den Gemeinden einen Zuschuss von 15 € pro Kursstunde.

Welche Lehrmittel stehen zur Verfügung, um die sprachliche Integration von erwachsenen Asylantragstellern und Flüchtlingen zu erleichtern?

Die Aktion "Éischt 100 Wierder Lëtzebuergesch" wurde vom Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend ins Leben gerufen, um Antragsteller auf internationalen Schutz in Kontakt mit dem Luxemburgischen und der Bildungswelt zu bringen.

Der Ansatz ist:

  • mehrsprachig mit Schwerpunkt auf Luxemburgisch und gleichzeitiger Förderung der anderen Landessprachen und der Muttersprache der Teilnehmer;
  • interaktiv und spielerisch, wobei die praktische Anwendung des Luxemburgischen im Vordergrund steht.

Die Abteilung für Erwachsenenbildung (SFA) stellt das in diesen Kursen verwendete Lehrmaterial Ausbildungsorganisationen, Verbänden und Freiwilligen zur Verfügung, die Menschen betreuen und aufnehmen, die sich in Luxemburg integrieren möchten:

Wo gibt es weitere Informationen?

ZWEITER Bildungsweg für Erwachsene und Erwachsenenbildung allgemein:

Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend
Abteilung für Erwachsenenbildung ("Service de la formation des adultes", SFA)
15, rue Léon Hengen
L-1745 Luxemburg
Tel. 8002-4488 (gebührenfrei)
E-Mail: sfa@men.lu

bewertung der schulischen Fähigkeiten:

Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend
Maison de l’orientation
Zentrale Empfangs- und Orientierungsstelle für neu zugezogene Schüler ("Cellule d’accueil scolaire pour élèves nouveaux arrivants", CASNA)
29, rue Aldringen
L-1946 Luxemburg
Tel. (+352) 247-76570
E-Mail: secretariat.secam@men.lu