Schule

Unterliegen Kinder von Asylantragstellern der Schulpflicht?

In Luxemburg gilt die Schulpflicht für Kinder von Antragstellern auf internationalen Schutz von 4 bis 16 Jahren, genau wie für alle im Großherzogtum lebenden Kinder und Jugendlichen, unabhängig vom Status der Eltern.

Für Asylantragsteller, die das schulpflichtige Alter überschritten haben, gilt das Recht auf Bildung in gleicher Weise wie für alle anderen Schüler mit Wohnsitz in Luxemburg.

Wie funktioniert die Einschulung für neu zugezogene Kinder von Asylantragstellern?

Kinder unter 12 Jahren werden beim Schuldienst der Wohngemeinde bzw. beim Gemeindesekretariat angemeldet.

Jugendliche ab 12 Jahren müssen sich für ein Orientierungsgespräch und Tests an die Zentrale Empfangs- und Orientierungsstelle für neu zugezogene Schüler ("Cellule d'accueil scolaire pour élèves nouveaux arrivants", CASNA) wenden.

Die CASNA ist Teil der Abteilung für die Einschulung von ausländischen Kindern ("Service de la scolarisation des enfants étrangers", SECAM), einer Abteilung des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend (MENJE). Jeder Schüler erhält, basierend auf seinen Testergebnissen und seiner bisherigen Schulbildung, eine Orientierungsempfehlung der CASNA. Dies geschieht im Rahmen von Gesprächen mit einem Berater der CASNA.

Welches Aufnahmesystem ist im Grundschulunterricht für neu zugezogene Kinder von Asylantragstellern vorgesehen?

Der neu zugezogene Schüler wird auf Beschluss des Regionaldirektors der Gemeinde, in welcher der Schüler wohnhaft ist, in eine Regelklasse ("classe d’attache") eingeschrieben. Die Wahl der Regelklasse richtet sich nach der Vorbildung, den Leistungen und dem Alter des Schülers. In Intensivsprachkursen, auch Aufnahmekurse ("cours d’accueil") genannt, lernt der Schüler Deutsch und/oder Französisch. Der Schüler erhält ebenfalls einen Anfängerkurs in Luxemburgisch.

Im Falle eines massiven Zustroms und in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften über die Organisation von Aufnahmekursen und Aufnahmeklassen können vom Staat spezielle Aufnahmeklassen ("classes spécialisées d’accueil de l’État", CSAE) geschaffen werden. Die CSAE befinden sich entweder an eigenen Standorten in der Nähe der Unterkunftseinrichtungen des Nationalen Aufnahmeamtes (ONA) oder sind in eine lokale Grundschule integriert. Im Gegensatz zu den Aufnahmekursen können die CSAE je nach Bedarf auch Mathematikkurse und Nebenfächer anbieten.

Unabhängig von der Schulform erhält der Schüler einen individuellen, auf seine Bedürfnisse abgestimmten und vom Lehrer festgelegten Lehrplan. Die Betreuung erfolgt bis zur vollständigen Integration des Schülers in seine Regelklasse.

Welche Bildungsressourcen sind für Kinder von Asylantragstellern vorgesehen, wenn sie eine Regelklasse besuchen?

Das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend unterstützt Gemeinden, die Kinder von Asylantragstellern in einer Regelklasse unterrichten, mit einer Pauschale von 991,57 € pro Kind und Schuljahr.

Um diese Unterstützung in Anspruch nehmen zu können, muss die betreffende Gemeinde die jährlich von der Abteilung für Grundschulbildung ("Service de l’enseignement fondamental") bereitgestellten Excel-Dateien ausfüllen und zurücksenden, unter Angabe der Jahresbilanz mit folgenden Daten:

  • die Übersicht der eingeschulten Kinder;
  • die Regelklasse;
  • das Start- und Enddatum zum Besuch der Regelklasse.
Welche Ressourcen sind für Kinder von Asylantragstellern und Flüchtlingen vorgesehen, wenn sie eine Regelklasse besuchen?

Für die Kinder von Antragstellern auf internationalen Schutz oder Personen mit internationalem Schutzstatus, die nach der Einschulung in eine spezielle Aufnahmeklasse des Staates eine reguläre Grundschulklasse besuchen, werden für das laufende Jahr zwei Wochenstunden pro Kind zum von der Schulorganisation festgelegten Unterrichtskontingent hinzugefügt. Dieser Unterricht soll die Integration der betroffenen Kinder in den schulischen und außerschulischen Rahmen erleichtern und wird zum Zeitpunkt der Integration des Kindes in eine reguläre Grundschulklasse gewährt.

Um eine solche Erhöhung des Kontingents für das laufende Jahr zu beantragen, richtet die betreffende Gemeinde bzw. ihr Schuldienst einen Antrag an die Abteilung für Grundschulbildung ("Service de l’enseignement fondamental") des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend. Dem Antrag wird die Liste der betroffenen Kinder mit DPI-/BPI-Status beigefügt, in der Name, Vorname, Registrierungsnummer, die vom Schüler zuvor besuchte spezielle staatliche Aufnahmeklasse (CSE) und die neu besuchte reguläre Schulklasse anzugeben sind.

Welches Aufnahmesystem ist in der Sekundarstufe für neuzugezogene Jugendliche aus Asylantragstellerfamilien vorgesehen?

Zunächst wenden sich die Schüler an die Zentrale Empfangs- und Orientierungsstelle für neu zugezogene Schüler (CASNA), um ihre mathematischen Fähigkeiten in ihrer Muttersprache und ihre Sprachkenntnisse beurteilen zu lassen. So kann die CASNA ihnen eine Orientierungsempfehlung aussprechen und sie in eine Schulklasse integrieren, die ihrem Profil und ihren Fähigkeiten am besten entspricht. Entsprechend ihres Profils können sie in einer Schule des luxemburgischen Schulsystems unterrichtet werden.

Mehrere Gymnasien bieten Auffangklassen für 12- bis 15-Jährige (ACCU) und Alphabetisierungs-Aufnahmeklassen für 12- bis 15-Jährige (ACCU alpha) an.

Auch für Jugendliche, die das schulpflichtige Alter überschritten haben (ab 16 Jahren), gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, sich weiterzubilden oder sich auf das Berufsleben vorzubereiten. Dies erfolgt insbesondere durch die Aufnahmeklassen für junge Erwachsene im Alter von 16 bis 17 Jahren (CLIJA) und mittels der Aufnahmeklassen für junge Erwachsene im Alter von 18 bis einschließlich 24 Jahren (CLIJA+). Diese Klassen stehen neu zugezogenen Schülern unabhängig von ihrem Status offen.

Im Zuge der Diversifizierung des Schulsystems gibt es auch Klassen für Schüler mit einem anderen Sprachprofil. Diese Klassen gibt es sowohl im regulären als auch im internationalen Rahmen.

Junge Asylantragsteller, die in Asylunterkünften leben, können eine Aufnahmeklasse ein Jahr lang besuchen. Es ist wichtig, die Aufnahmeklassen als Übergangsklassen zu betrachten, die die Integration in eine reguläre Schulklasse der Sekundarstufe erleichtern sollen.

Werden Kinder von Asylantragstellern beim Kauf von Schulmaterialien unterstützt?

Das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend hat die kostenlose Bereitstellung der Schulbücher eingeführt. Davon profitieren Schüler mit Asylantragsteller-Status in gleicher Weise wie alle anderen Schüler.

Das Nationale Aufnahmeamt (ONA) unterstützt Kinder von Asylantragstellern beim Kauf von Schulmaterialien gegen Vorlage einer von der Lehrkraft ausgestellten Schulmaterialliste und/oder eines Belegdokuments der Gemeinde oder der Bildungseinrichtung. Der entsprechende Antrag ist an den Sozialdienst des ONA zu richten.

Wie nimmt man die Dienste eines interkulturellen Vermittlers in Anspruch?

Lehr- und sozialpädagogisches Personal, Eltern und Schulbehörden können kostenlos einen interkulturellen Vermittlerdienst in Anspruch nehmen, der neben den Luxemburger Alltagssprachen rund 40 weitere Sprachen anbietet.

Interkulturelle Vermittler können Lehrer bei der Begrüßung der Schüler und deren Eltern unterstützen, Informationen über die bisherige Schullaufbahn im Herkunftsland der Schüler liefern, mündliche oder schriftliche Übersetzungen in Bezug auf die Schule oder das schulische Umfeld liefern sowie die Verständigung zwischen Familien/Schülern und dem Lehrpersonal erleichtern.

Anträge auf Kulturvermittlung müssen online durch Ausfüllen des Formulars "Demande de médiation interculturelle" gestellt werden.

Für weitere Informationen können Sie sich an die Abteilung für die Einschulung von ausländischen Kindern ("Service de la scolarisation des enfants étrangers", SECAM) wenden:

Tel. (+352) 247-85909
E-Mail: mediateurs@men.lu

Wie kann man Zeugnisse, Schulzeugnisse und Zertifikate übersetzen lassen?

Es ist wichtig, dass die Schüler bei ihrer Rückkehr in ihr Herkunftsland ein luxemburgisches Schulzeugnis vorlegen können.

Für den Sekundarunterricht sind einige Übersetzungen online verfügbar (Zugang zur Website nur für Lehrer der Grund- und Sekundarstufe).

Andere Übersetzungen können auf Anfrage angefertigt werden. Kontakt:

Tel. (+352) 247-85909
E-Mail: mediateurs@men.lu

Welche spezifischen Fortbildungen werden Lehrern angeboten, die Kinder von Asylantragstellern unterrichten?

Die Abteilung für die Einschulung von ausländischen Kindern (SECAM) organisiert jährlich einen Weiterbildungskurs "Neuzugezogene Kinder in der Grundschule willkommen heißen und integrieren". Dieser findet im September statt, um die Lehrer der Aufnahmeklassen darauf vorzubereiten, neu angekommene Kinder willkommen zu heißen und zu unterstützen. Hier werden die Lehrer u.a. über die Aufnahme von Asylantragstellerkindern und die Alphabetisierung von Schülern informiert, die an ein anderes Schriftsystem gewöhnt sind.

Auch das "Institut de formation de l'Éducation nationale" (IFEN) bietet viele Weiterbildungen zum Thema Asylantragsteller an.

Im September werden zudem Einführungstage für Lehrkräfte der Aufnahmeklassen der Sekundarschulen organisiert. Weitere Fortbildungen können nach Bedarf zu jeder Zeit im Jahr angeboten werden. Hierzu empfiehlt es sich, mit der SECAM Kontakt aufzunehmen. Die Fortbildungen finden Sie auf der Website des IFEN.

Neben der spezifischen Weiterbildung bietet die SECAM sowohl in der Grund- als auch in der Sekundarstufe Betreuung (Informationen zu Lehrmaterialien) und pädagogische Unterstützung für neu eingestellte Lehrkräfte (regelmäßige Informationsveranstaltungen) an. Lehrkräfte von Aufnahmekursen und Aufnahmeklassen können auf Anfrage kostenlos auf die Bibliothek und das Lehrmaterial des Dienstes zugreifen.

Können Kinder von Asylantragstellern an Klassenfahrten ins Ausland teilnehmen?

Kinder von Asylantragstellern, die an einer Schule oder einem Gymnasium in Luxemburg eingeschrieben sind, können unter bestimmten Bedingungen Schulausflüge in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in ein gleichgestelltes Land (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) unternehmen. Ausgenommen davon sind die Niederlande.

Es sei hervorgehoben, dass die Bedingungen und Verfahren je nach Zielland unterschiedlich sind. Einzelheiten zu den praktischen Modalitäten nach Ländern finden Sie auf Guichet.lu.

Der Antrag auf Teilnahme muss von einer Lehrkraft gestellt werden.

Bevor man einen Antrag stellt, ist es ratsam, sich an die Einwanderungsbehörde zu wenden, um den Status des Kindes zu überprüfen. Der Antrag auf Teilnahme an einer Freizeitreise (Übersendung der ordnungsgemäß ausgefüllten Unterlagen an die Einwanderungsbehörde) muss 3 Wochen vor der tatsächlichen Abreise erfolgen.

Zu beachten ist, dass Schüler mit Asylantragsteller-Status bei einem Klassenausflug innerhalb des Großherzogtums ohne vorherige Anfrage nicht das Recht haben, die luxemburgische Grenze zu überschreiten. Sie müssen das Großherzogtum Luxemburg durchqueren, auch wenn eine Reiseroute über das Ausland kürzer und/oder schneller sein sollte.

Welche weitere finanzielle Unterstützung ist für junge Asylantragsteller vorgesehen, die das Gymnasium besuchen?

Junge Asylantragsteller haben die Möglichkeit, gegen Vorlage ihrer Bescheinigung zum Antrag auf internationalen Schutz kostenlose Mahlzeiten in ihrem Gymnasium zu beantragen. Die Kosten werden vom "Service de la restauration scolaire – Restopolis" des Erziehungsministeriums übernommen.

Wo gibt es weitere Informationen?
Einschulung von kindern VON ASYLANTRAGSTELLERN:

Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend
Abteilung für die Einschulung von ausländischen Kindern ("Service de la scolarisation des enfants étrangers", SECAM)

Grundschule: Angélique QUINTUS, Tel. (+352) 247-75153
Sekundarstufe: Bobby GODDING, Tel. (+352) 247-75274

Finanzielle Hilfe für Kommunen:

Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend
Service de l’enseignement fondamental
Jean SCHRAM, Tel. (+352) 247-85119

Anfragen nach einem interkulturellen Vermittler & Übersetzung von Urkunden und Zeugnissen:

Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend
Abteilung für die Einschulung von ausländischen Kindern ("Service de la scolarisation des enfants étrangers", SECAM)
Tel. (+352) 247-85909
E-Mail: mediateurs@men.lu

Anträge auf Kulturvermittlung müssen online durch Ausfüllen des Formulars „Demande de médiation interculturelle“ gestellt werden.

Schulfahrten ins Ausland:

Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten
Einwanderungsbehörde ("Direction de l’immigration")

Nadine SCHUMACHER, Tel. (+352) 247-88333
Monique SCHILTZ, Tel. (+352) 247-84553

Hilfen für Schüler mit ASYLANTRAGSTELLER-Status:

Nationales Aufnahmeamt ("Office national de l’accueil", ONA)
Section Guidance et Allocations
5, rue Carlo Hemmer
L-1734 Luxemburg
Tel. (+352) 247-75754

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