Kinderbetreuung

Dieses Kapitel enthält Informationen zum Zugang zu Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (Schülerhorte, Kinderkrippen und Kindertagesstätten), über Tageseltern und über Musikunterricht auf kommunaler Ebene.

Haben Eltern mit DPI- und BPI-Status Zugang zum Gutscheinsystem für Kinderbetreuung ("chèques-services accueil")?

Jeder Elternteil, der internationalen Schutz beantragt hat ("demandeur de protection internationale", DPI) oder dem internationaler Schutz zuerkannt wurde ("bénéficiaire de protection internationale", BPI), hat wie andere Einwohner Zugang zum Gutscheinsystem der "chèques-service accueil (CSA)" für die Kinderbetreuung.

Das Gutscheinsystem "chèques-service accueil" für die Kinderbetreuung kommt insbesondere armutsgefährdeten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Kindern zugute. Es können wöchentlich bis zu 34 Stunden kostenlose pädagogische Betreuung und 26 Stunden pädagogische Betreuung zu 0,50 € pro Stunde und Kind gewährt werden.

Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht (oder bis zur Einschulung) erhalten außerdem 20 Gratisstunden im Rahmen des Programms für mehrsprachige Erziehung.

Wie kann man am System der "chèques-service accueil" teilnehmen?

Eltern mit Asylantragsteller-Status ("demandeur de protection internationale", DPI), die für ihr Kind das Gutscheinsystem "chèques-service accueil" in Anspruch nehmen möchten, müssen beim Nationalen Aufnahmeamt (ONA) eine Bescheinigung beantragen und sich mit dieser an die Gemeinde ihres Wohnsitzes wenden.

Eltern mit internationalem Schutzstatus ("bénéficiaire de protection internationale", BPI), die eine REVIS-Leistung erhalten, müssen bei der Gemeinde ihres Wohnsitzes eine Bescheinigung des Nationalen Solidaritätsfonds vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie derzeit eine REVIS-Leistung erhalten. Haben Eltern mit internationalem Schutzstatus ein eigenes Einkommen, wird dies bei der Tarifberechnung für die "chèques-service accueil" berücksichtigt. In diesem Fall richten sich die Beteiligung der Eltern und die Zahl der kostenlosen Betreuungsstunden für ihr Kind nach ihrem Einkommen.

Der Mitgliedsvertrag ist ab Unterzeichnung 12 Monate gültig und muss jährlich vor Ablauf des Vertrages verlängert werden. In Ausnahmefällen und aus von der Verwaltung hinreichend begründeten Gründen kann die Mitgliedschaft des Antragstellers auf 3 Monate befristet werden. Die Eltern sind dafür verantwortlich, ihre Mitgliedschaft vor dem Ablaufdatum zu erneuern. Wird die Karte nicht verlängert, wird die Leistung der CSA nicht mehr gewährt. Die gesamten Kosten für die Aufnahme des Kindes tragen dann die Eltern.

Können Eltern mit Asylantragsteller-Status ihr(e) Kind(er) in einer Bildungs- und Betreuungseinrichtung unterbringen?

Jeder Elternteil mit Asylantragsteller-Status ("demandeur de protection internationale", DPI) kann eine Anfrage bei den verschiedenen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie bei Tageseltern einreichen.

Die Anmeldung erfolgt direkt beim Dienst. Jegliche Betreuung eines Kindes, ob Asylantragsteller bzw. anerkannter Flüchtling oder nicht, muss Gegenstand eines Vertrages zwischen der Einrichtung und den Eltern des Kindes sein.

Der Bildungs- und Betreuungsdienst kann nach bestimmten Kriterien Kindern von Alleinerziehenden, Kindern von einkommensschwachen Eltern, Kindern von berufstätigen Eltern oder Kindern mit besonderen Bedürfnissen Vorrang einräumen.

Wie kann man einen Zuschuss zu den Unterrichtsgebühren der Musikschulen in der Gemeinde beantragen (Konservatorien, Musikschulen und Musikunterricht)?

Nach der Ausgliederung des kommunalen Musikunterrichts aus dem CSA-Gutscheinsystem im Jahr 2016 hat die Regierung ein Ersatzförderungsmodell eingeführt: eine Beihilfe für Eltern zur Begleichung des Musikschulgeldes.

Die Beihilfe wird Eltern von Kindern gewährt, die am 1. Januar des Bezugsschuljahres das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deren häusliche Gemeinschaft ein Bruttoeinkommen von weniger als dem 3,5-Fachen des sozialen Mindestlohns hat. Für häusliche Gemeinschaften mit mehreren unterhaltspflichtigen Kindern unter 18 Jahren erhöht sich der Schwellenwert ab dem 2. Kind um 500 € pro Kind. Für die ggf. anfallende Einschreibegebühr von Nichtansässigen wird keine Unterstützung gewährt.

Die Bedingungen für die Gewährung sind für Eltern mit Asylantragsteller- oder Flüchtlingsstatus die gleichen wie für alle anderen Eltern. Die Eltern beantragen die betreffende Unterstützung beim Musikschulamt ("Commissariat à l’enseignement musical") des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend mit einem auf Guichet.lu verfügbaren Formular.

Die im Formular geforderten Belege sind beizufügen.

Können Gemeinden finanzielle Unterstützung für die außerschulische Betreuung von Kindern mit Asylantragsteller-Status erhalten?

Für Kinder, die in einer konventionierten Bildungs- und Betreuungseinrichtung eingeschrieben sind, beteiligt sich der Staat nicht nur an der Finanzierung der Betriebskosten, die im Rahmen der Vereinbarungen über Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder auf der Grundlage des sog. ASFT-Gesetzes akzeptiert werden, sondern auch an den Kosten für die Betreuung der Kinder von Personen mit internationalem Schutzstatus oder von Personen, die subsidiären Schutz genießen, und zwar pauschal in Höhe von 100 € pro Monat und pro Kind. Die Verrechnung dieses staatlichen Beitrags für den Leiter der Bildungs- und Betreuungseinrichtung erfolgt zum Zeitpunkt der entsprechenden Jahresabrechnung als "Flüchtlingshilfe".

Wo gibt es weitere Informationen?

Ausstellung eines Zertifikats zur Inanspruchnahme des CSA-Gutscheinsystems:

Nationales Aufnahmeamt ("Office national de l’accueil", ONA)
Section Guidance et Allocations
5, rue Carlo Hemmer
L-1734 Luxemburg
Tel. (+352) 247-75754

Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend
Abteilung Erziehung und Betreuung
Sekretariat
Tel. (+352) 247-86531
Helpdesk Chèque-service accueil: Tel. 8002-1112

Bezug staatlicher Unterstützung für Eltern von Musikschülern:

Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend
Generaldirektion für Musikausbildung – Musikschulamt ("Direction générale de l’enseignement musical")
E-Mail: cem@men.lu
Tel. (+352) 247-86638