Aufnahme und soziale Betreuung

Was sind die materiellen Aufnahmebedingungen?

Der Antragsteller auf internationalen Schutz hat Anspruch auf die vom Nationalen Aufnahmeamt (ONA) gewährten materiellen Aufnahmebedingungen ("conditions matérielles d’accueil"), sobald der Antrag auf internationalen Schutz gestellt ist. Die materiellen Aufnahmebedingungen werden in Form von Sachleistungen, Bargeld oder Gutscheinen gewährt.

Die materiellen Aufnahmebedingungen stellen sicher, dass der Antragsteller über einen angemessenen Lebensstandard verfügt, der seinen Lebensunterhalt gewährleistet und seine körperliche und geistige Gesundheit schützt. Sie gewährleisten einen menschenwürdigen, an die Bedürfnisse der Asylantragsteller angepassten Lebensstandard.

Wie werden die materiellen Aufnahmebedingungen festgelegt?

Bei Festlegung der materiellen Aufnahmebedingungen werden die Zusammensetzung des Haushalts, das Alter der Familienmitglieder und die dem Haushalt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel (Einkommen, Immobilienvermögen usw.) berücksichtigt.

Welche Unterstützung kann bewilligt werden?

Die Unterbringung in einer Unterkunftseinrichtung ist für Asylantragsteller kostenlos.

Die Verpflegung wird in Form von Vollpension oder über die Lieferung von zubereiteten Mahlzeiten oder Lebensmitteln (Essen auf Rädern) organisiert.

Die monatliche Beihilfe* beträgt:

  • 31,22 € Taschengeld für Antragsteller auf internationalen Schutz;
  • 243,67 € für den Kauf von Lebensmittel, sofern der Antragsteller auf internationalen Schutz in einer Unterkunft ohne Verpflegung wohnt
  • 48,46 € für den Kauf von Hygieneartikeln

Kleidung wird den Asylantragstellern alle zwei Monate kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie können den Kleiderfundus mit Gutscheinen des Nationalen Aufnahmeamtes (ONA) in regelmäßigen Abständen nutzen.

Die medizinische Grundversorgung wird vom ONA durch ein System der medizinischen Kostenvorschüsse gedeckt. Die Asylantragsteller müssen Rechnungen und Belege vorlegen, um einen medizinischen Kostenvorschuss zu erhalten. Nach der dreimonatigen Probezeit, zahlt das ONA die Beiträge für die freiwillige Krankenversicherung.

Die Schulgebühren und das Schulmaterial werden durch Sachleistungen oder Gutscheine abgedeckt.

Zusätzlich zu den materiellen  Aufnahmebedingungen kommen den Asylantragstellern folgende Hilfen zu:

  • soziale Begleitung und Unterstützung durch Sozialarbeiter und Sozialpädagogen;
  • besondere Begleitung von unbegleiteten Minderjährigen;
  • kostenlose psychologische Beratung und Nachsorge für entsprechend bedürftige Menschen, insbesondere für traumatisierte Geflüchtete;
  • Beratung zur sexuellen und reproduktiven Aufklärung.

* montants conformes à la loi (art. 12 et 13 de la loi du 18.12.2015 relative à l'accueil des DPI et des BPT telle que modifiée par les art. 39 et 40 de la loi du 07.08.2023) / montants indexés au 1 septembre 2023

Welche Verantwortung trägt der Asylantragsteller?

Der Asylantragsteller verpflichtet sich, die Hausordnung der Unterkunftseinrichtungen und insbesondere auch die geltenden Reinigungspläne einzuhalten und sich an den Aufgaben aller Bewohner zu beteiligen, um einen reibungslosen Ablauf des Gemeinschaftslebens zu gewährleisten. Die Nichteinhaltung der internen Vorschriften kann Sanktionen nach sich ziehen.

Das Gesetz vom 6. Februar 2009 über die Schulpflicht gilt auch für Kinder mit Asylantragsteller-Status, die zwischen 4 und 16 Jahre alt sind.

Asylantragsteller sind verpflichtet, sich einmal im Monat beim Nationalen Aufnahmeamt (ONA) zu melden.

Eltern tragen die Verantwortung für ihre Kinder. In keinem Fall ist diese Verantwortung übertragbar auf die in der Unterkunft anwesenden Erzieher und Mitarbeiter.

Was geschieht, wenn der Asylantragsteller seinen Lebensunterhalt aus eigenen Kräften bestreiten kann?

Verfügt der Asylantragsteller über die Mittel, um seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, werden die materiellen Aufnahmebedingungen nicht gewährt.

Das Gleiche gilt, wenn Lebensunterhalt und Kosten für die gesundheitliche Grundversorgung des Antragstellers durch einen Bürgen gedeckt werden.

Können die materiellen Aufnahmebedingungen eingeschränkt oder aufgehoben werden?

Ja, die materiellen Aufnahmebedingungen können eingeschränkt oder aufgehoben werden, wenn der Asylantragsteller:

  • seine finanziellen Mittel vertuscht;
  • sich gegenüber den Mitarbeitern oder anderen Personen in der Unterkunft gewalttätig verhält oder sie bedroht;
  • die Unterkunft verlässt, ohne die Verantwortlichen zu informieren;
  • der Verpflichtung zur Teilnahme an Befragungen und Vorladungen durch die Behörden nicht nachkommt;
  • bereits einen Antrag auf internationalen Schutz im Großherzogtum Luxemburg gestellt hat;
  • einen schweren Verstoß gegen die Hausordnung begeht.

Welche Rolle hat der Sozialarbeiter?

Die Betreuung und soziale Begleitung von Antragstellern auf internationalen Schutz wird von den Sozialarbeitern des Nationalen Aufnahmeamtes (ONA) durchgeführt oder bei bestimmten Unterkunftseinrichtungen an die mit der Hausverwaltung betrauten Partner delegiert.

Nach der Registrierung des Antrags auf internationalen Schutz beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten (MAEE) wird ein zuständiger Sozialarbeiter ernannt.

In einem ersten persönlichen Gespräch erläutert der Sozialarbeiter die Rechte und Pflichten während des Aufenthalts in Luxemburg. Während der gesamten Dauer des Verfahrens hat der Asylantragsteller Anspruch auf Unterstützung durch einen Sozialarbeiter.

Der Sozialarbeiter begleitet den Antragsteller bei den Behördengängen und hilft ihm beim Zugang zu rechtlichem Beistand und zu den materiellen Hilfen, indem er ihm Gutscheine und Sach- oder Geldleistungen ausstellt.

Nur der Sozialarbeiter und das Verwaltungspersonal des Nationalen Aufnahmeamts (ONA) sind befugt, die Gutscheine und Sach- oder Geldleistungen auszuhändigen. Die Aufgaben und Pflichten des Sozialarbeiters im Rahmen der Sozialberatung bestehen darin, dem Asylantragsteller zuzuhören und auf dieser Basis eine individuelle soziale Betreuung und Unterstützung anzubieten:

  • individuelle, familiäre oder gemeinschaftliche Betreuung (Zuhören, Anleitung, Informationsvermittlung, Beratung usw.);
  • bei Bedarf an psychologischer, medizinischer oder sozialer Betreuung, Überweisung an bestehende Dienste wie das "Centre de santé mentale" (Opfer von Traumata) sowie an Krankenhäuser, Kinderkrippen, Dienste für häusliche Gewalt, Planning familial usw.
  • Beratung zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit;
  • Konfliktmanagement.

Ein Hauptziel der Sozialberatung besteht in der Autonomisierung, Stärkung und Integration des Asylantragstellers in die Aufnahmegesellschaft.

Sprechzeiten für Asylantragsteller

1. Ein Asylantragsteller kann sich während der telefonischen Sprechzeiten an das Nationale Aufnahmeamt (ONA) wenden, um einen Termin mit einem Sozialarbeiter zu vereinbaren. Dieser Dienst richtet sich an Asylantragsteller, die in Unterkünften leben, in denen das ONA direkt für die Verwaltung zuständig ist. Antragsteller, die in Einrichtungen leben, deren Verwaltung dem Roten Kreuz oder der Caritas obliegt, können sich an die psychosozialen Mitarbeiter der Verwalter vor Ort wenden.

Telefonische Sprechzeiten für Asylantragsteller:

  • Deutsch, Englisch, Französisch: Tel. (+352) 247-85758 (Mo-Fr von 8.00-9.00 Uhr)
  • Serbokroatisch, Albanisch: Tel. (+352) 247-85758 (Mo + Fr von 8.00-9.00 Uhr)
  • Ukrainisch, Russisch: Tel. (+352) 247-85758 (Mo + Do von 8.00-9.00 Uhr)
  • Arabisch: Tel. (+352) 247-85703 (Mo + Fr von 8.00-9.00 Uhr)
  • Farsi: Tel. (+352) 247-85703 (mittwochs von 8.00-9.00 Uhr)
  • Spanisch: Tel. (+352) 247-85758 (dienstags von 8.00-9.00 Uhr)
  • Tigrinya: Tel. (+352) 247-85703 (mittwochs 16.00 bis 17.00 Uhr)

2. Ein Asylantragsteller kann einen Termin beim ONA vereinbaren, um mit einem Mitarbeiter der Verwaltung zu sprechen. Während der Corona-Krise sind diese Termine für soziale Notfälle reserviert.

Der Antragsteller kann seinen Termin telefonisch (+352 247 75754, montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr) oder per E-Mail (permanence-as@ona.etat.lu) vereinbaren.

Organisation von Bildungsaktivitäten

Neben der sozialen Begleitung und der administrativen Verwaltung der Sach- und Geldleistungen bietet das Nationale Aufnahmeamt (ONA) über seine Abteilung "Pädagogische und interkulturelle Begleitung" Bildungs- und Freizeitaktivitäten für Personen an, die in Unterkünften ohne ständige Betreuung vor Ort untergebracht sind. Für die sozialpädagogische Betreuung der Asylantragsteller im Kindes- und Erwachsenenalter sind die Sozialpädagogen zuständig: sie unterstützen bei der Aufnahme der Antragsteller und begleiten diese bei der Autonomisierung entsprechend ihrer jeweiligen Bedürfnisse. Ziel ist es, die Asylantragsteller in die Gesellschaft, das Gastland, sowie die Sitten und Gepflogenheiten Luxemburgs einzuführen.

Verwaltung der Unterkunftseinrichtungen

Das Großherzogtum verfügt über 53 Unterkunftseinrichtungen für Antragsteller auf internationalen Schutz (Stand: 30. April 2022). Diese Einrichtungen stehen alle unter der alleinigen Verantwortung des Nationalen Aufnahmeamts (ONA).

Die Verwaltung der Einrichtungen wird entweder direkt vom ONA übernommen oder an Verbände delegiert, die eine Kooperationsvereinbarung mit dem ONA unterzeichnet haben, insbesondere das Rote Kreuz und die Caritas. In den von diesen Partnern verwalteten Unterkunftseinrichtungen erfolgt die soziale und ethnopsychologische Betreuung der Asylantragsteller durch die Mitarbeiter der jeweiligen Verwalter.

Der Sozialdienst des ONA organisiert einen regelmäßigen Austausch mit dem Aufsichtspersonal der Verwaltungspartner, um laufende Fragen zu klären und zu beantworten. Es sei darauf hingewiesen, dass, selbst wenn die Verwaltung einer Unterkunftseinrichtung an einen konventionierten Partner delegiert wird, das Gewähren der materiellen Hilfen stets in die Zuständigkeit des Sozialdienstes des ONA fällt.

Die Mitarbeiter des ONA besuchen die Unterkunftseinrichtungen regelmäßig. Auf diese Weise können ggf. Probleme erkannt werden, die bei den persönlichen Gesprächsterminen in den Büros des ONA nur schwer festzustellen sind (z.B. was Hygiene oder Schwierigkeiten beim Zusammenleben betrifft).

An wen kann man sich für weitere Informationen wenden?

Nationales Aufnahmeamt ("Office national de l’accueil", ONA)
Section Suivi Social et Réinstallation
5, rue Carlo Hemmer
L-1734 Luxemburg
Tel. (+352) 247-75771