Zugang zum REVIS

Wann hat ein Asylantragsteller Anspruch auf das Einkommen zur sozialen Eingliederung (REVIS)?

Ein Antragsteller auf internationalen Schutz ("demandeur de protection internationale", DPI) hat während seines laufenden Verfahrens keinen Anspruch auf das Einkommen zur sozialen Eingliederung ("revenu d’inclusion sociale", REVIS). Nach Erhalt des internationalen Schutzstatus ("bénéficiaire de protection internationale", BPI) kann er die REVIS-Leistungen beantragen, sofern er die dazu geltenden Bedingungen erfüllt.

Welche Schritte müssen unternommen werden, um den REVIS in Anspruch nehmen zu können?

Sobald der internationale Schutzstatus zuerkannt wurde, kann der Begünstigte ein Antragsformular auf REVIS beim Nationalen Solidaritätsfonds ("Fonds national de solidarité", FNS) einreichen. Als Person mit internationalem Schutzstatus wird er dann wie jeder andere Einwohner Luxemburgs berücksichtigt.

Wieviel Geld erhält der REVIS-Begünstigte?

Die Beträge werden je nach Zusammensetzung und Einkommen des Haushalts festgelegt. Die REVIS-Skala kann auf der Website des Nationalen Solidaritätsfonds (FNS) eingesehen werden.

Was ist eine häusliche Gemeinschaft?

Eine häusliche Gemeinschaft besteht aus allen Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, von denen anzunehmen ist, dass sie über einen gemeinsamen Haushalt verfügen und die nicht nachweisen können, dass sie anderswo wohnen. Bei Ermittlung der Mittel berücksichtigt der Nationale Solidaritätsfonds (FNS) das Einkommen und das Vermögen aller Mitglieder der häuslichen Gemeinschaft.

Wie wird die Zusammensetzung des Haushalts ermittelt, wenn ein Begünstigter in einer Wohngemeinschaft lebt?

Der Nationale Solidaritätsfonds (FNS) betrachtet Personen, die in einer Wohngemeinschaft leben, als jeweils eigene Haushalte, sofern sie einen eigenen Mietvertrag haben und die Mitbewohner unabhängig voneinander leben, ohne sich die Lebenshaltungskosten zu teilen.

Wo gibt es weitere Informationen?

Nationaler Solidaritätsfonds ("Fonds national de solidarité", FNS)
8-10, rue de la Fonderie
L-1531 Luxemburg

Postanschrift:
B.P. 2411
L-1024 Luxemburg

Tel. 49 10 81-1
E-Mail: fns@secu.lu

 

Nationales Amt für soziale Eingliederung ("Office national d’inclusion sociale", ONIS)
12-14, avenue Emile Reuter
L-2420 Luxemburg
Tel. (+352) 247-83636