PIA-Programm & Sprachkurse

Wie sieht der begleitende Integrationsprozess ("Parcours d'intégration accompagné", PIA) in Luxemburg aus?

Die Integration von Antragstellern auf internationalen Schutz ("demandeur de protection internationale", DPI) und Personen mit internationalem Schutzstatus ("bénéficiaire de protection internationale", BPI) ist eine der Prioritäten der luxemburgischen Regierung. Aus diesem Grund hat das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion (MIFA) in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend (MENJE) das Programm PIA ("Parcours d'intégration accompagné" bzw. "begleitender Integrationsprozess") ins Leben gerufen, das aus Sprachintegrationskursen und Einführungen in das Luxemburger Alltagsleben besteht.

Das Ziel des Programms besteht darin, den teilnehmenden Asylantragstellern und Personen mit internationalem Schutzstatus vorrangig grundlegende Informationen über Luxemburg zur Verfügung zu stellen, um ihre Integration und Befähigung in der luxemburgischen Gesellschaft zu unterstützen. Angesichts der Heterogenität der Zielgruppe basiert das PIA-Programm im Wesentlichen auf zwei Elementen:

  • Erlernen mindestens einer der Verwaltungssprachen des Landes: Sprachintegrationskurse (MENJE – Abteilung für Erwachsenenbildung);
  • Verständnis der Grundprinzipien des Zusammenlebens in Luxemburg: Informationsveranstaltungen zum täglichen Leben in Luxemburg (MIFA – Abteilung für Integration).

Die Abteilung für Integration ermutigt Asylantragsteller und Personen mit internationalem Schutzstatus, an Kursen und Informationsveranstaltungen über ihr Aufnahmeland teilzunehmen und lädt sie gleichzeitig ein, sich aktiv an ihrem Integrationsweg zu beteiligen. Auf diese Weise können sich Asylantragsteller und Personen mit internationalem Schutzstatus mit dem Leben in Luxemburg vertraut machen sowie Schritt für Schritt herausfinden, welches ihre Rechte und Pflichten sind. Dies ermöglicht ihnen insbesondere, ihre Handlungsfähigkeit zu entwickeln, um in der luxemburgischen Gesellschaft nach und nach selbstständiger zu werden. Das PIA-Programm zielt auch darauf ab, die Eingliederung von sogenannten vulnerablen Menschen zu unterstützen, unabhängig von Geschlecht, familiärer Situation, Berufserfahrung oder Bildungsstand.

Im Rahmen des PIA werden auch Sprachintegrationskurse angeboten. Dies sind Alphabetisierungskurse oder Französischkurse für Anfänger. Ziel dieser Kurse ist es, den teilnehmenden Asylantragstellern und Personen mit internationalem Schutzstatus die Möglichkeit zu geben, sich an einem Bildungs- und Ausbildungsprozess unter Förderung ihrer Autonomie zu beteiligen und sie zu einem ihren Bedürfnissen angemessenen Erwachsenenbildungsangebot heranzuführen.

Welche Schritte werden im Rahmen des PIA-Programms in Luxemburg angeboten?

Personen zwischen 18 und 65 Jahren mit dem passenden Zielgruppenprofil können unabhängig von ihrem Bildungsstand am PIA-Programm teilnehmen. Das Programm bietet mehrere Stufen:

1. Verständnis der Grundprinzipien des Zusammenlebens in Luxemburg (MIFA – Abteilung für Integration):

Die Informationsveranstaltungen zum Thema "Zusammenleben" in Luxemburg werden von Ausbildern der Integrationsabteilung des MIFA abgehalten. Ziel dieser Veranstaltungen ist es, einem Publikum, dessen Muttersprache nicht unbedingt eine der in Luxemburg üblichen Sprachen ist, durch Entdecken und Zusammenarbeit Schlüsselbotschaften zu einem gesellschaftlichen Thema zu vermitteln (z.B. Rechte und Pflichten, Regeln des Zusammenlebens, Eigenheiten der luxemburgischen Gesellschaft, Gleichstellung der Geschlechter usw.). Diese Veranstaltungen versuchen daher, die Verhaltensweisen, Werte und Gewohnheiten der Gastgesellschaft sichtbar und greifbar zu machen, ohne sie zu karikieren oder zu verzerren.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion, Abteilung für Integration (E-Mail: programmes@integration.etat.lu).

2. Erlernen mindestens einer der Verwaltungssprachen des Landes: Sprachintegrationskurse (MENJE – Abteilung für Erwachsenenbildung):

Vor den Sprachintegrationskursen ermöglicht ein Orientierungsgespräch, den Bildungsstand, die erworbenen Fähigkeiten, die Sprachkenntnisse (mündlich und schriftlich) und die Bedürfnisse der teilnehmenden Asylantragsteller und Personen mit internationalem Schutzstatus zu ermitteln, um sie in ihrem Lernprozess zu unterstützen. Auf der Grundlage dieser Einschätzung des Sprachwissens und Sprachtrainingsbedarfs wird die Person dann orientiert:

  • entweder zu einem Sprachkurs im Rahmen der sprachlichen Integration (Alphabetisierung oder Französisch als Fremdsprache);
  • oder zum Sprachkursangebot der Erwachsenenbildung (Vereine, INL usw.).

Je nach Ausgangssituation werden von der Abteilung für Erwachsenenbildung im Großherzogtum (Luxemburg, Ettelbrück, Esch/Alzette u.a.) unterschiedliche Kursprogramme angeboten:

Zwei Kursprogramme für Alphabetisierung und das mündliche Erlernen der französischen Sprache:

  • für Menschen mit geringer oder gar keiner formalen Schulbildung;
  • für Personen, die in ihrem Herkunftsland eine Schule besucht, aber das lateinische Alphabet nicht gelernt haben.

Ein Alphabetisierungsprogramm:

  • für Menschen, die Französisch oder Deutsch gelernt haben und in Schreiben, Lesen und Rechnen selbstständiger werden möchten.

Diese Kurse sind auch für alle in Luxemburg ansässigen interessierten Personen zugänglich.

Zwei Kursprogramme für Französisch als Fremdsprache bzw. Integrationssprache:

  • für Menschen mit formaler Schulbildung, die eine Sprache mit lateinischem Alphabet beherrschen, mit Anfänger- oder mittlerem Kenntnisstand;
  • für Menschen mit formaler Schulbildung, die eine oder mehrere Sprachen mit lateinischem Alphabet auf mittlerem oder fortgeschrittenem Niveau beherrschen.

Die Dauer der Kursprogramme wird von Fall zu Fall angepasst. Sie kann zwischen 120 und 480 Stunden variieren.

Ein Luxemburgisch-Kursprogramm für Französischsprachige:

  • Diese Personen werden an Vereine, Gemeinden, Gymnasien oder an das Nationale Spracheninstitut (INL) zum Erlernen der luxemburgischen Sprache verwiesen.

Wie kann sich ein Asylantragsteller für Sprachintegrationskurse im Rahmen des PIA anmelden?

Jeder Antragsteller auf internationalen Schutz und jede Person mit internationalem Schutzstatus kann sich für die verschiedenen oben genannten Kursprogramme bei der Abteilung für  Erwachsenenbildung ("Service de la formation des adultes", SFA) unter folgender Adresse anmelden: 15, rue Léon Hengen; L-1745 Luxemburg. Die Sprachintegrationskurse sind kostenlos.

Für alle Personen im Alter von 18 bis einschließlich 24 Jahren organisiert die Abteilung für die Einschulung von ausländischen Kindern ("Service de la scolarisation des enfants étrangers", SECAM) individuelle Beratungsgespräche. Am Ende des von der SECAM organisierten Aufnahmeverfahrens erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten eine Orientierungsempfehlung, entweder in eine Aufnahmeklasse für junge Erwachsene (CLIJA +), in eine reguläre Klasse der Sekundarstufe oder in Sprach- oder Alphabetisierungskurse der Abteilung für Erwachsenenbildung ("Service de la formation des adultes", SFA). Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend
Abteilung für die Einschulung von ausländischen Kindern ("Service de la scolarisation des enfants étrangers", SECAM)
12-14 Avenue Émile Reuter
L-1855 Luxemburg
Tel. (+352) 247-76570/85196
E-Mail: secretariat.secam@men.lu

Was tun nach dem PIA?

Der Integrationsprozess der Zielgruppe ist nicht auf diese ersten Stufen beschränkt, da die Asylantragsteller und Personen mit internationalem Schutzstatus ihr sprachliches und gesellschaftliches Wissen anschließend durch Sprachkurse und zusätzliche Informationsveranstaltungen vertiefen können.

Personen mit internationalem Schutzstatus können beispielsweise mit dem luxemburgischen Staat einen Aufnahme- und Integrationsvertrag ("Contrat d’accueil et d’intégration", CAI) schließen. Dieser Vertrag ist optional und hat eine Laufzeit von höchstens zwei Jahren. Im Rahmen des CAI-Vertrags profitieren die teilnehmenden Personen mit internationalem Schutzstatus insbesondere von vergünstigten Sprachkursen, einem kostenlosen Kurs in Staatsbürgerkunde und einem Orientierungstag zur Integration. Unter bestimmten Bedingungen wird die Erfüllung dieses Vertrages für das Erlangen des Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten und für den Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit durch Option berücksichtigt.

Weitere Informationen zum CAI finden Sie auf der Website www.forum-cai.lu oder auf der Informationsseite auf Guichet.lu, oder wenden Sie sich an:

Ministerium für Familie, Integration und die Großregion
Abteilung für Integration
Tel. 8002 6006 (gebührenfrei)
E-Mail: programmes@integration.etat.lu

Am Ende des von der Abteilung für Erwachsenenbildung angebotenen Sprachintegrationsprogramms werden die Teilnehmer über ihre Möglichkeiten zur Weiterbildung informiert. Asylantragsteller und Personen mit internationalem Schutzstatus können ihre Sprachkenntnisse weiter verbessern, indem sie einen Kurs beim Nationalen Spracheninstitut, an Gymnasien mit entsprechenden Kursangeboten oder bei Verbänden und Gemeinden im Rahmen einer Vereinbarung mit der Abteilung für Erwachsenenbildung des MENJE belegen. Der vollständige Katalog mit dem Kurs- und Weiterbildungsangebot für Erwachsene kann bei der Abteilung für Erwachsenenbildung abgeholt oder online auf der Website des Bildungsministeriums eingesehen werden.

Die Kurse werden auch auf der Website www.lifelong-learning.lu veröffentlicht.

Die Schulklassen der "5ème+i" stehen Asylantragstellern und Personen mit internationalem Schutzstatus unter bestimmten Voraussetzungen offen, insbesondere was das Beherrschen der französischen Sprache betrifft. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Abteilung für Erwachsenenbildung ("Service de la formation des adultes", SFA)
Tel. 8002- 44 88 (gebührenfrei)
E-Mail: sfa@men.lu

Wo gibt es weitere Informationen?

Begleitender Integrationsprozess ("Parcours d’intégration accompagné", PIA):

Ministerium für Familie, Integration und die Großregion
Abteilung für Integration
E-Mail: programmes@integration.etat.lu

Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend
Abteilung für die Einschulung von ausländischen Kindern ("Service de la scolarisation des enfants étrangers", SECAM)
12-14 Avenue Émile Reuter
L-1855 Luxemburg
Tel. (+352) 247-76570/85196
E-Mail: secretariat.secam@men.lu

Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend
Abteilung für Erwachsenenbildung ("Service de la formation des adultes", SFA)
Tel. 8002-44 88
E-Mail: sfa@men.lu